Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein schwerer Schlag für den Bezirk Mitte, Berlin und alle deutschen Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt, wenn es darum geht, die Verdrängung von sozial schwachen Mieter*innen abzubremsen.“ Im Bezirk Mitte leben 40 Prozent der 385.000 Einwohner*innen in Milieuschutzgebieten, insbesondere in alten gründerzeitlichen Quartieren im Wedding und Moabit.
News veröffentlicht am 10.11.2021